10.10.2024

HDH: „Der deutsche Wald ist zu alt“

Die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur zeigen: Der deutsche Wald muss weiter verjüngt werden, um ihn gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu wappnen. Dies fordert der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH). HDH-Präsident Johannes Schwörer erklärt dazu: "Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur bestätigen: Der deutsche Wald ist zu alt. Das Durchschnittsalter der Bäume ist jetzt auf 82 Jahre gestiegen. In Zeiten des Klimawandels ist das ein Problem: Alte Bäume sind zwar wertvoll für die Artenvielfalt, aber alte Wälder sind auch besonders anfällig für lange Dürreperioden, wie wir sie in den letzten Jahren erleben mussten. Experten sagen deshalb: Wer den Wald gegen den Klimawandel wappnen will, muss ihn aktiv bewirtschaften und verjüngen." Auch der Trend zu einem höheren Laubholzanteil, der sich in der Inventur abzeichnet, berge Risiken, so Schwörer weiter. "Wir dürfen beim Waldumbau nicht alles auf eine Karte setzen. Die Erfahrungen der letzten Trockenjahre haben gezeigt, dass Borkenkäfer- und Dürreschäden alle Baumarten betreffen können – Laubbäume wie Nadelbäume. Wir sollten das Risiko streuen und bei der Waldverjüngung auf einen gesunden Baumarten-Mix setzen."
09.10.2024

Kooperation Zentraleinkauf Baubedarf tritt Hagebau bei

Der Zentraleinkauf Baubedarf GmbH & Co. KG (ZEB), eine mittelständische Kooperation mit rund 200 inhabergeführten Unternehmern, tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 der Hagebau-Kooperation als neuer Gesellschafter bei. Die Hagebau gewinnt durch den ZEB ein Zentralfakturierungsvolumen von rund 270 Millionen Euro. "Als ZEB treffen wir seit unserer Gründung im Jahr 1971 immer wieder strategische Entscheidungen für unsere Mitglieder," kommentiert Antonius Trachternach, Geschäftsführer des ZEB, den Beitritt. "Als Gesellschafter können wir Prozesse mitnutzen und so Kosten einsparen. Zudem können wir unseren Arbeitsaufwand im Einkauf reduzieren, was uns insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel echte Erleichterungen bringt. Diese Synergien stärken unsere Marktposition."
09.10.2024

BayWa AG legt Basis für Durchfinanzierung bis 2027

Die BayWa hat sich mit ihren wesentlichen Finanzierern auf ein Eckpunktepapier für die Sanierung des Unternehmens bis 2027 geeinigt und erhält, wie angekündigt, von diesen frisches Geld in Höhe von rund 500 Millionen Euro. Mehr als 95 Prozent aller Finanzgläubiger haben sich inzwischen bereit erklärt, die Sanierungsbemühungen der BayWa durch ein Stillhalten zunächst bis Dezember 2024 konstruktiv zu begleiten und so einen stabilen Rahmen für die finale Ausarbeitung und Vereinbarung der langfristigen Sanierungslösung zu schaffen. Das finale Sanierungskonzept wird im Dezember 2024 erwartet.
08.10.2024

GD Holz: begrüßt erweiterte Übergangszeit der EUDR

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag zur Verlängerung der Umsetzung der Verordnung gegen Entwaldung und Waldschädigung (EUDR) um zwölf Monate vorgestellt. Wenn das Europäische Parlament und der Rat dem Vorschlag zustimmen, wird die Anwendung der Verordnung für große Unternehmen am 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Juni 2026 verbindlich – das Wirksamwerden zum 31. Dezember 2024 wäre somit verschoben. Mit diesem Vorschlag, wertet der GD Holz, reagiert die Kommission auf die Bedenken einer ganzen Reihe von außereuropäischen Lieferländern, einigen EU-Mitgliedstaaten und mehr als 140 in der EU ansässigen Verbänden, darunter der GD Holz e.V., die mehrfach eine Verschiebung gefordert hatten. "Wir begrüßen die Initiative der Kommission ausdrücklich und hoffen, dass das Votum darüber in Rat und Parlament positiv ausfallen wird. Dann wäre dem Holzhandel und Holzimport ausreichend Zeit gegeben, sich anzupassen, mit internationalen Zulieferern zu sprechen und Due Diligence Systeme funktionsfähig zu implementieren", so Thomas Goebel, Geschäftsführer des GD Holz e.V. Darüber hinaus ist die ursprünglich für einen früheren Zeitpunkt vorgesehene Veröffentlichung der Risikoländerbewertung nun für den 30. Juni 2025 geplant, was aus Sicht des GD Holz e.V. dann rechtzeitig wäre. Weiterhin hat die Kommission nun endlich die um 40 Fragen erweiterten FAQ´s veröffentlich, was ursprünglich bereits für Mai 2024 avisiert war. In mittlerweile 120 Fragen und Antworten wird darin die Anwendung der Verordnung erläutert. Hinzu kommt das Guidance Document, ein Leitfaden, welcher wichtige Themen wie Legalitätsanforderungen, die Rolle der Zertifizierung und die Definition der landwirtschaftlichen Nutzung beinhaltet. "Der GD Holz e.V. und seine Mitgliedsunternehmen stehen hinter der Verordnung und ihrem Ziel, internationalen Waldflächenverlust zu vermeiden und letztlich zu reduzieren. Am Problem des Waldverlustes hat der europäische Konsum eine Mitschuld, und wir bekennen uns zur Verantwortung, hier zu handeln. Es braucht dazu aber einen verbindlichen Rechtsrahmen, der anwendbar, transparent und verständlich ist – Kriterien, die bei der EUDR von Anfang an nicht erfüllt wurden. So entsteht der Eindruck, die EU habe hier vorschnell gehandelt. Mit der Veröffentlichung des erweiterten FAQ-Katalogs, den Guidelines und dem Vorschlag zur verlängerten Übergangsphase sind wir einer praktikablen Umsetzung der EUDR ein paar Schritte nähergekommen", schließt Thomas Goebel.
08.10.2024

Internorm: „Austria’s Best Managed Companies“

Deloitte Österreich zeichnete gemeinsam mit der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien erneut Österreichs am besten geführte Familienunternehmen aus. Internorm konnte sich in einer umfassenden Bewertung in vier Schwerpunktkategorien beweisen und wurde von einer unabhängigen Expertenjury ausgezeichnet. Die feierliche Übergabe der Awards fand im Rahmen einer Gala am 2. Oktober 2024 statt. "Als Familienunternehmen ist uns verantwortungsvolles, vorausschauendes Wirtschaften besonders wichtig. Dass Internorm im dritten Jahr in Folge zu Austrias Best Managed Companies zählt, bestätigt unsere werteorientierte wie erfolgreiche Unternehmensführung", resümiert Internorm-Geschäftsführer Johann Brandstetter. Zudem wurde Europas führende Fenstermarke mit dem Regionalitätspreis von Mein Bezirk Oberösterreich und dem LEVA-Regionalpreis prämiert.
07.10.2024

AGDW begrüßt Verschiebung der EUDR

Zur von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verlängerung der Übergangsfrist zur EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) erklärt Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW: "Wir begrüßen die heute von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verschiebung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR). Die Verschiebung der EUDR kann aber nur der erste Schritt sein. Die Zeit muss nun für eine gründliche Überarbeitung der Verordnung genutzt werden. Denn nach wie vor sind zentrale Fragen für die Waldbesitzer nicht geklärt. Deutschland hat auch nach Auffassung der Bundesregierung kein Entwaldungsproblem. In der EUDR muss daher ein zweistufiges Verfahren verankert werden. Liegt in einem Land nachweislich keine Entwaldung vor, so ist auf ein betriebsindividuelles Verfahren zu verzichten."
07.10.2024

EUDR wird verschoben: Holzwerkstoffindustrie atmet auf

Der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie ist erleichtert, dass die EU-Kommission den Anwendungszeitpunkt der EUDR verschieben möchte. Gemeinsam mit den Verbänden der Wertschöpfungskette hat der VHI dies seit Ende 2023 auf nationaler und europäischer Ebene gefordert. "Die EUDR ist eine enorme bürokratische Herausforderung für unsere Mitgliedsunternehmen. Der VHI steht hinter dem EUDR-Ziel entwaldungsfreier Produkte, die in vielen Punkten nicht nachvollziehbare Komplexität der Umsetzung, die technischen Unzulänglichkeiten des Informationssystems und die bislang fehlende Risikoeinstufung der Länder, haben es aber notwendig gemacht, dass die Notbremse gezogen wird. Wir appellieren eindringlich an das Europäische Parlament und den Rat die Verschiebung der EUDR mitzutragen. Zudem erwarten wir, dass die zusätzliche Zeit von der Kommission zur Herstellung von mehr Praktikabilität und Erleichterungen genutzt wird, insbesondere für Länder wie Deutschland, in denen keine Entwaldung stattfindet", erklärt die Geschäftsführerin des Verbandes der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI), Anemon Strohmeyer, zum Vorschlag der EU-Kommission, den Geltungsbeginn der EUDR um 12 Monate zu verschieben.
07.10.2024

Holzindustrie: „EUDR jetzt grundsätzlich überarbeiten“

Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) fordert eine grundsätzliche Überarbeitung der EU-Entwaldungsrichtlinie (EUDR). Die EU-Kommission sollte die Verschiebung der Richtlinie um ein Jahr dazu nutzen, um die Verordnung von unnötiger Bürokratie zu entschlacken. HDH-Präsident Johannes Schwörer erklärt dazu: "Die Verschiebung der EUDR um ein Jahr kann nur ein erster Schritt sein. Die Unternehmen haben lediglich eine dringend benötigte Atempause erhalten. Es gilt jetzt, schnell Klarheit über das weitere Vorgehen zu schaffen, damit Unternehmen und Partnerstaaten Planungssicherheit erhalten. Die EU-Kommission sollte die gewonnene Zeit außerdem nutzen, um die Verordnung grundsätzlich zu überarbeiten. Bei uns in Deutschland existiert das Problem der Entwaldung im Sinne der EUDR schlichtweg nicht, wir haben vielmehr das Problem, dass eine ausufernde Bürokratie mit unnötigen zusätzlichen Dokumentationen die Betriebe und damit die Wirtschaft lähmt." Länder, die nachweisen können, dass ihre Waldflächen zunehmen und konsequent nachhaltig bewirtschaftet werden, gelte es von den umfangreichen Nachweispflichten auszunehmen, so Schwörer weiter. Mit der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte wollte die EU der bisherigen Regelung gegen illegalen Holzhandel entgegenwirken, entwaldungsfreie Lieferketten schaffen und einen Beitrag in Sachen Waldschutz leisten.
07.10.2024

EUDR: Längere Umsetzungsfrist reicht nicht aus

Die von der Europäischen Union verkündete längere Frist zur Umsetzung der Entwaldungsrichtlinie (EUDR) trifft bei Österreichs Holzindustrie auf Zustimmung. Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie: "Eine längere Umsetzungsfrist der EUDR war bereits überfällig. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission auf die vielen, kritischen Stimmen aus der Wirtschaft und den Mitliedstaaten gehört hat. Es ist seit Juni 2023 auf EU-Ebene nicht gelungen, wesentliche Umsetzungsfragen zum eigenen Rechtstext so zu beantworten, dass unseren Unternehmen eine rechtssichere und wirtschaftliche Anwendung der EUDR möglich ist."
04.10.2024

Baywa: Regenerative Energien sorgen für Minus

Laut dem Halbjahresbericht der Baywa für das laufende Geschäftsjahr erzielte das Unternehmen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres einen Umsatz in Höhe von 10,7 Mrd. Euro (Vorjahr: 12,6 Mrd. Euro). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug vor den Impairment-Tests 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 186,9 Mio. Euro). Aus den jüngst erstellten Werthaltigkeitstests ergab sich eine Wertberichtigung in Höhe von 222,2 Mio. Euro. Alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit ihren langfristigen Vermögenswerten mussten diese Werthaltigkeitsprüfungen in den zurückliegenden Wochen durchlaufen, nachdem die Marktkapitalisierung der Baywa unter den Buchwert des Eigenkapitals gefallen ist. Diese Abschreibungen haben keine negativen Auswirkungen auf die laufenden Sanierungsbemühungen der Baywa-Gruppe und die Umsetzung des gerade in der Erarbeitung befindlichen Restrukturierungskonzept. Eine Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024 ist auf Basis der aktuellen Informationslage nicht möglich.
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