04.05.2026
EUDR: Verbände kritisieren neue Vorlage der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat ihre Überprüfung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie neue Leitlinien und FAQs zur Anwendung der Verordnung vorgelegt. Der Hauptverband der Holzindustrie (HDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe kritisieren die Vorschläge als unzureichend. Nach Einschätzung der Verbände löst die Kommission zentrale Probleme der EUDR nicht, weil sie den Verordnungstext selbst nicht anpasst.
Der HDH verweist darauf, dass die EU-Kommission inzwischen die fünfte Version ihrer FAQs zur EU-Entwaldungsverordnung vorgelegt hat. Der Verband kritisiert, dass die rechtlichen Anforderungen weiterhin nicht aus einem klaren und verbindlichen Verordnungstext hervorgehen. Dr. Denny Ohnesorge, HDH-Hauptgeschäftsführer, erklärt: „Die EUDR verkommt zum Flickwerk. Unternehmen brauchen klare Regeln, keine ständig nachgeschobenen Interpretationen. Zwar enthält die neue FAQ-Version einige Konkretisierungen zu Einzelproblemen. Dennoch bleibt das zentrale Problem bestehen: Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich weiterhin nicht aus einem klaren und verbindlichen Verordnungstext, sondern nur aus fortlaufend ergänzten Auslegungshilfen."
Der HDH fordert eine Überarbeitung des Verordnungstextes. Ziel muss sein, die Anforderungen rechtssicher im Verordnungstext zu verankern, statt weiterhin auf kleinteilige FAQ-Dokumente zu setzen. Auch die Rolle der Bundesregierung bewertet der Verband zurückhaltend. Nach Einschätzung des HDH konnte sich die Koalition nicht darauf verständigen, auf europäischer Ebene ausreichenden Druck für eine Überarbeitung des Verordnungstextes auszuüben.
Baugewerbe sieht verpasste Chance
Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe sieht in den Vorschlägen der EU-Kommission eine verpasste Chance auf Bürokratieabbau. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, kritisiert: „Die Baubranche ist enttäuscht. Die Kommission hat heute die Chance auf echten Bürokratieabbau verpasst. Entgegen unseren wiederholten Forderungen hat die EU-Kommission kein weiteres Änderungsgesetz vorgelegt. Stattdessen will sie strukturelle Fehler und gesetzliche Ungereimtheiten durch neue Orientierungshilfen und untergesetzliche Korrekturen bereinigen. Das wird scheitern.
Die letztjährige Novellierung auf Betreiben der deutschen Bundesregierung war ein wichtiger erster Schritt. Umso unverständlicher ist es, dass die Kommission diesen Weg nicht konsequent weitergeht. Im Gesetz bleiben Sorgfaltspflichten weiter bestehen, die unsere Betriebe zur unverhältnismäßigen Produkt-Nachverfolgung entlang der gesamten Lieferkette zwingen. Das ist genau das, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht beabsichtigt hat. Es hätte ein förmliches Änderungsgesetz gebraucht. Auch die Anforderung der umfassend rechtskonformen Erzeugung in Drittländern ist in der Praxis ebenso wenig handhabbar.“
Kritik auch aus Österreich
Auch der Fachverband der Holzindustrie Österreichs bewertet die Vorschläge der EU-Kommission kritisch. Der Verband verweist darauf, dass sich Europäische Kommission, Europäischer Rat und Europäisches Parlament im Dezember 2025 darauf verständigt hatten, die Anwendung der EUDR um zwölf Monate auf Januar 2027 zu verschieben. Zudem sollte das aufwändige Weiterleiten von Referenznummern entlang der gesamten Lieferkette entfallen. Die Kommission erhielt außerdem den Auftrag, bis zum 30. April 2026 weitere Vereinfachungen der EUDR zu prüfen und dem Parlament entsprechende Vorschläge vorzulegen.
Dr. Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, kritisiert: „Leider fehlen der Kommission Mut und Wille, den Verordnungstext erneut zu überarbeiten. Sie verweigert kleine, aber wichtige Schritte zur rechtssicheren Entlastung der Unternehmen. Ambitionsloser geht es kaum.“
Nach Einschätzung des österreichischen Fachverbands reichen weitere Begleitdokumente zur Anwendung der EUDR nicht aus, um Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu geben.
Die Verbände fordern damit Änderungen, die aus ihrer Sicht mehr Rechtssicherheit schaffen und den Aufwand für Unternehmen reduzieren. Der HDH verlangt eine Überarbeitung des Verordnungstextes, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe ein förmliches Änderungsgesetz. Auch aus Österreich kommt Kritik an der Entscheidung der EU-Kommission, statt einer erneuten Anpassung des Verordnungstextes weitere Leitlinien und FAQs vorzulegen.
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